Ermäßigungen für VHS und Haus der Familie
Wir gewähren Vergünstigungen
In besonderen Fällen haben Sie die Möglichkeit, auf VHS- und "Haus der Familie"-Kurse Ermäßigungen zu erhalten. Diese werden auf den vollen Euro gerundet.
Für bestimmte Lehrgänge können Ihnen keine oder nur für Teile der Lehrgangsgebühren Nachlässe gewährt werden.
Darüber hinaus sind keine weiteren Ermäßigungen möglich.
Bitte berücksichtigen Sie folgendes Verfahren:
Legen Sie aktuelle Nachweise vor!
Sie können für die meisten Lehrgänge Ermäßigungen erhalten, wenn Sie im Kundencenter Ihre Unterlagen bereithalten. Unser Team berät Sie gern.
Eine nachträgliche Gewährung ist nicht möglich!
Ermäßigungen für VHS-Kurse
Arbeitslose und Sozialgeldempfänger
Empfänger von Sozialgeld, Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II erhalten bis zu 50 % Nachlass, wenn Sie einen aktuellen Bewilligungsbescheid vorlegen.
Schüler, Studenten, Azubis, Wehr- und Zivildienstleistende
Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflicht- und Zivildienstleistenden haben Anrecht auf bis zu 10 % Nachlass – gegen Vorlage des Ausweises.
Ermäßigungen für Haus-der-Familie-Kurse
(bei Hdf-Kursen beginnt die Kursnummer mit "H", z. B. "HA0146")
Arbeitslose und Sozialgeldempfänger
Empfänger von Sozialgeld, Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II erhalten bis zu 50 % Nachlass, wenn Sie einen aktuellen Bewilligungsbescheid vorlegen.
Geschwisterkinder in Kinderkursen
Geschwisterkinder zahlen in den PEKiP-, Spiel- und Bewegungsgruppen die Hälfte der Gebühr.
In den übrigen Kinderkursen gewähren wir Geschwisterkindern eine 25%-Ermäßigung.
... vielleicht auch für Sie?
Songül Ercakir 0531 2412-398
Wer später kommt ...
... bezahlt auch weniger (nur VHS-Kurse).
Bei Eintritt in den laufenden Lehrgang – nach der Hälfte der Stunden – kann die Gebühr halbiert werden.
In besonderen Fällen haben Sie die Möglichkeit, auf VHS- und "Haus der Familie"-Kurse Ermäßigungen zu erhalten. Diese werden auf den vollen Euro gerundet.
Für bestimmte Lehrgänge können Ihnen keine oder nur für Teile der Lehrgangsgebühren Nachlässe gewährt werden.
Darüber hinaus sind keine weiteren Ermäßigungen möglich.
Bitte berücksichtigen Sie folgendes Verfahren:
Legen Sie aktuelle Nachweise vor!
Sie können für die meisten Lehrgänge Ermäßigungen erhalten, wenn Sie im Kundencenter Ihre Unterlagen bereithalten. Unser Team berät Sie gern.
Eine nachträgliche Gewährung ist nicht möglich!
Ermäßigungen für VHS-Kurse
Arbeitslose und Sozialgeldempfänger
Empfänger von Sozialgeld, Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II erhalten bis zu 50 % Nachlass, wenn Sie einen aktuellen Bewilligungsbescheid vorlegen.
Schüler, Studenten, Azubis, Wehr- und Zivildienstleistende
Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflicht- und Zivildienstleistenden haben Anrecht auf bis zu 10 % Nachlass – gegen Vorlage des Ausweises.
Ermäßigungen für Haus-der-Familie-Kurse
(bei Hdf-Kursen beginnt die Kursnummer mit "H", z. B. "HA0146")
Arbeitslose und Sozialgeldempfänger
Empfänger von Sozialgeld, Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II erhalten bis zu 50 % Nachlass, wenn Sie einen aktuellen Bewilligungsbescheid vorlegen.
Geschwisterkinder in Kinderkursen
Geschwisterkinder zahlen in den PEKiP-, Spiel- und Bewegungsgruppen die Hälfte der Gebühr.
In den übrigen Kinderkursen gewähren wir Geschwisterkindern eine 25%-Ermäßigung.
... vielleicht auch für Sie?
| FK-Kurse – Ermäßigung für Frauen Bei den mit FK bezeichneten Kursen zahlen Frauen, die seit mindestens 12 Monaten nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, den geringeren Beitrag. Einen entsprechenden Förderantrag erhalten Sie in der Volkshochschule Braunschweig. |
Songül Ercakir 0531 2412-398
Wer später kommt ...
... bezahlt auch weniger (nur VHS-Kurse).
Bei Eintritt in den laufenden Lehrgang – nach der Hälfte der Stunden – kann die Gebühr halbiert werden.