2. Halbjahr 2010
Die Bildungsprämie


Mit der Bildungsprämie unterstützt der Staat Ihre Weiterbildung auch finanziell. Konkret heißt das, dass Sie die Hälfte der Gebühren für Ihre Weiterbildung erstattet bekommen (max. 500 Euro). Sie erhalten dafür einen Prämiengutschein, den Sie bei einem Bildungsträger einlösen können.

Voraussetzungen für die Bildungsprämie

  • Sie sind erwerbstätig
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt nicht mehr als
    25.600 € / Jahr (Verheiratete 51.200 €)


Was sonst noch zu beachten ist, erfahren Sie bei einem Beratungsgespräch. Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Sie erreichen uns unter Tel. 0531 2412-105, Gunter Faltin, gunter.faltin@vhs-braunschweig.de

oder unter Tel. 0531 2412-201, Claudia Kwiatkowski,
claudia.kwiatkowski@vhs-braunschweig.de

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet beim
Bundesministerium für Bildung und Forschung