1. Halbjahr 2012
Neue Fördermöglichkeiten bei der Bildungsprämie
Gute Nachrichten für alle, die sich weiterbilden und dabei die staatliche Förderung über die "Bildungsprämie" nutzen möchten:

Ab dem 1.1.2010 wird Ihre berufliche Weiterbildung mit bis zu 500 € pro Jahr gefördert (bisher 154 €). Auch die Einkommensgrenzen steigen: Alleinstehende dürfen nun ein zu versteuerndes Einkommen bis zu 26000 € im Jahr haben (Verheiratete bis 52.000 €).

Übrigens: Das zu versteuernde Einkommen liegt meist deutlich niedriger als Ihre Bruttoeinkünfte - bitte schauen Sie auf Ihrem Steuerbescheid vom letzten Jahr nach oder bringen Sie einfach Ihre Unterlagen zu einem Beratungsgespräch mit. Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
 

Und falls Sie die Bildungsprämie noch gar nicht kennen sollten:

Der Staat fördert die Weiterbildung von Berufstätigen, indem er ihnen die Hälfte der Kosten für eine oder mehrere Weiterbildungsmaßnahmen erstattet, die Ihrem beruflichen Fortkommen dienen. Sie müssen also nur noch einen Teil der Kosten selbst tragen.

Um die staatliche Förderung zu erhalten vereinbaren Sie bitte zunächst einen Beratungstermin. Dort können Sie Ihre Weiterbildungswünsche äußen oder gemeinsam mit dem Berater ein für Sie sinnvolles Seminarangebot - z. B. einen Sprachkurs oder einen Bildungsurlaub - aussuchen. Der Berater bescheinigt Ihnen dann, dass diese Fortbildung für Ihre berufliche Qualifizierung sinnvoll ist und ermöglicht so die staatliche Förderung.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.bildungspraemie.info
oder in der VHS Braunschweig bei Herrn Faltin, Tel. 0531 2412-105.