Bildungsurlaub
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub ist ein Rechtsanspruch für alle Arbeitnehmer* und Auszubildenden. Die Teilnahme an einem Bildungsurlaub darf zu keinen Benachteiligungen des Arbeitnehmers führen. Ein Arbeitgeber darf Bildungsurlaub einmalig aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen. Im folgenden Jahr ist dann jedoch keine Ablehnung mehr möglich und der Arbeitgeber muss dann den Bildungsurlaub in jedem Fall genehmigen.
* für Beamte und Richter gelten Sonderregelungen: Soweit Kurse dieses Programms der politischen Bildung zugerechnet werden, können Beamte und Richter des Landes Niedersachsen bzw. des Bundes Sonderurlaub beantragen.
Wer trägt die Kosten des Bildungsurlaubs?
Lohn und Gehalt werden durch den Arbeitgeber weitergezahlt. Die Teilnahmegebühren für den Bildungsurlaub trägt der Arbeitnehmer.
Wie lange darf ein Bildungsurlaub dauern?
Pro Kalenderjahr sind bis zu fünf Tage Bildungsurlaub möglich. Für eine länger als fünf Tage dauernde Veranstaltungen darf der Anspruch für zwei Jahre zusammengefasst werden.
Welche Themen sind möglich?
Die Veranstaltung darf vom Arbeitnehmer frei gewählt werden. Der Bildungsurlaub muss hinsichtlich Thema und Inhalt nicht im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen. Voraussetzung ist jedoch, dass die gewählte Veranstaltung gemäß Bildungsurlaubsgesetz offiziell zugelassen ist. Im Seminarprogramm der VHS Braunschweig sind als Bildungsurlaub zugelassene Veranstaltungen entsprechend gekennzeichnet.
Anmeldeverfahren
Wenn Sie für eine anerkannte Veranstaltung Bildungsurlaub beanspruchen möchten, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich (in der Regel mindestens vier Wochen vor Beginn) schriftlich mitteilen. Alle hierfür erforderlichen Angaben sind in der Anmeldebestätigung enthalten, die von der Volkshochschule ausgestellt wird. Sie sollten sich daher bereits verbindlich bei der VHS anmelden, bevor Sie Ihren Arbeitgeber informieren. Falls der Arbeitgeber den Bildungsurlaub aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnt, können Sie Ihre Bildungsurlaub-Teilnahme bei der VHS Braunschweig bis zwei Wochen vor Beginn kostenfrei stornieren.
Teilnahme-Nachweis
Nach Abschluss der Veranstaltung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Teilnahmebestätigung vorlegen, die von der Volkshochschule ausgestellt wird.
Erkrankung
Wenn Sie wegen Krankheit nicht an der Bildungsurlaubsveranstaltung teilnehmen können, müssen Sie Ihren Arbeitgeber und die Volkshochschule sofort benachrichtigen.
Darf ich an Veranstaltungen, die als Bildungsurlaub ausgeschrieben sind, auch teilnehmen, wenn ich dafür keinen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen möchte oder kann? Selbstverständlich. |