Ermäßigungen

    Bei Vorlage gültiger aktueller Nachweise können für die meisten Lehrgänge Ermäßigungen erhalten:

    • Empfänger von Sozialgeld, Arbeitslosengeld, jugendliche Arbeitslose
      bis zu 50 % (Nachweis: Bewilligungsbescheid)
    • Schüler, Studenten, Auszubildende
      bis zu 10 % (Nachweis: Schüler-/Studentenausweis)
    • Schwerbehinderte ab einem GdB von 50
      bis zu 10 % (Nachweis: Schwerbehindertenausweis)
    • Für Inhaber des Braunschweig-Passes und der Ehrenamtskarte gelten gesonderte Ermäßigungen

    Ermäßigungen können nur bei Vorlage gültiger Nachweise im Original (Kundencenter) geltend gemacht werden; eine nachträgliche Gewährung ist nicht möglich.

    Ermäßigungen werden auf volle Euro gerundet. Für bestimmte Lehrgänge können Ermäßigungen nicht oder nur für Teile der Lehrgangsgebühr gewährt werden.

    Ermäßigung für Frauen

    Bei bestimmten, entsprechend gekennzeichneten Kursen zahlen Frauen, die seit mindestens 12 Monaten nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, eine geringere Kursgebühr.
    Einen entsprechenden Förderantrag erhalten Sie durch Klick auf den Link oder in der Volkshochschule Braunschweig.

    Kundencenter der VHS

    Tel. +49 531 2412-0