Ermäßigungen
Bei Vorlage gültiger aktueller Nachweise können für die meisten Lehrgänge Ermäßigungen erhalten:
- Empfänger von Sozialgeld, Arbeitslosengeld, jugendliche Arbeitslose
bis zu 50 % (Nachweis: Bewilligungsbescheid) - Schüler, Studenten, Auszubildende
bis zu 10 % (Nachweis: Schüler-/Studentenausweis) - Schwerbehinderte ab einem GdB von 50
bis zu 10 % (Nachweis: Schwerbehindertenausweis) - Für Inhaber des Braunschweig-Passes und der Ehrenamtskarte gelten gesonderte Ermäßigungen
Ermäßigungen können nur bei Vorlage gültiger Nachweise im Original (Kundencenter) geltend gemacht werden; eine nachträgliche Gewährung ist nicht möglich.
Ermäßigungen werden auf volle Euro gerundet. Für bestimmte Lehrgänge können Ermäßigungen nicht oder nur für Teile der Lehrgangsgebühr gewährt werden.
Ermäßigung für Frauen
Bei bestimmten, entsprechend gekennzeichneten Kursen zahlen Frauen, die seit mindestens 12 Monaten nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, eine geringere Kursgebühr.
Einen entsprechenden Förderantrag erhalten Sie durch Klick auf den Link oder in der Volkshochschule Braunschweig.