Satzung

     

    § 3 Zweck

    1. Der Verbund verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

    2. Zweck des Verbundes ist die Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung, insbesondere für Frauen.Durch berufliche Weiterbildungsmaßnahmen im gesetzlichen Erziehungsurlaub soll Beschäftigten nach der Familienphase die Rückkehr in den Beruf erleichtert werden. Klein- und Mittelbetriebe sollen in die Lage versetzt werden, ihren Beschäftigten nach familienbedingten Unterbrechungen die Weiterbeschäftigung zu erleichtern.

    3. Er sichert damit den Klein- und Mittelbetrieben langfristig die Mitarbeit von eingearbeiteten und qualifizierten Beschäftigen, hält sich personalpolitisch wettbewerbsfähig und leistet damit einen Beitrag zur Beschäftigungssicherung in der Region.



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