Integrationskurse für Zugewanderte

    Unser Kursangebot

    Wir bieten während des ganzen Jahres regelmäßig allgemeine Kurse tagsüber mit 25 Unterrichtsstunden wöchentlich sowie Teilzeitkurse mit 15 Unterrichtsstunden wöchentlich an.

    Die Kurstermine der aktuell laufenden allgemeinen Teilzeitkurse finden Sie hier.

    Die allgemeinen Vollzeit-Integrationskurse finden Sie hier.

    Zusätzlich bieten wir zweimal im Jahr einen speziellen Jugendintegrationskurs an.

    Wir informieren Sie gern ausführlich und beraten Sie in allen Fragen zum Integrationskurs.

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 0531 2412-200.

    Wer kann teilnehmen?

    Integrationskurse sind Deutschkurse für zugewanderte Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben wollen und noch nicht ausreichend Deutsch sprechen.

    Um teilnehmen zu können, muss man beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Antrag auf einen Integrationskurs stellen. Informationen, ob Sie eine Berechtigung erhalten können und Formulare finden Sie unter www.bamf.de. Gern können wir Sie auch beraten und die Formulare mit Ihnen ausfüllen.

    Was ist ein Integrationskurs?

    Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs mit 600 Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden. Der Sprachkurs besteht aus sechs Kursabschnitten mit jeweils 100 Stunden und führt von der Stufe A1 bis zur Stufe B1.

    Der Orientierungskurs informiert Sie über das Leben in Deutschland und vermittelt Ihnen Wissen über die Rechtsordnung, die Kultur, die Politik und die jüngere Geschichte Deutschlands.

    Wie kann man sich anmelden?

    Wenn Sie eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs besitzen, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Anmeldung und Einstufung unter 0531 2412-200.

    Die Anmeldung muss persönlich erfolgen.

    Was kostet ein Integrationskurs?

    Der Integrationskurs wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert. Sie müssen einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,20 € pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines jeden Kursabschnittes von 100 Unterrichtsstunden und vor dem Orientierungskurs zu zahlen.

    Sie können vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe), Wohngeld oder Ähnliches bekommen. Die Befreiung vom Kostenbeitrag müssen Sie schriftlich bei der für Sie zuständigen Regionalstelle des Bundesamts (in Braunschweig, Münchenstraße 12) beantragen.

    Teilnahme am Abschlusstest

    Der Abschlusstest besteht aus einer Sprachprüfung und dem Test zum Orientierungskurs. Wenn Sie in der Sprachprüfung „Deutschtest für Zuwanderer“ (DTZ) Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen und den Test zum Orientierungskurs bestehen, haben Sie den Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen und erhalten das „Zertifikat Integrationskurs“.

    Die Teilnahme am Abschlusstest ist kostenlos.

    Kann man den Kurs wiederholen?

    Wenn Sie in der Sprachprüfung keine ausreichenden Deutschkenntnisse (Niveau B1) nachweisen konnten, können Sie einmal 300 Unterrichtsstunden (Aufbausprachkurs) wiederholen. Voraussetzung ist aber, dass Sie regelmäßig am Unterricht und danach am Abschlusstest teilgenommen haben.

    Die Teilnahme am Sprachtest nach den Wiederholungsstunden ist auch kostenlos.

    Wenn Sie den Aufbausprachkurs wiederholen wollen, müssen Sie beim Bundesamt einen Antrag auf Wiederholung stellen.


    Unsere Ansprechpartner/-innen:

    Laureen Seitz
    Tel. +49 531 2412-200
    infoatvhsinternationaldotde

    Nadja Fürstenberg
    Tel. +49 531 2412-200
    infoatvhsinternationaldotde

     

    Ansprechpartner/-innen

    Laureen Seitz, Tel. +49 531 2412-200

    Nadja Fürstenberg, Tel. +49 531 2412-200