Berufssprachkurs B2 (DeuFöV) Kurs 190
Gute Deutschkenntnisse sind die Grundvoraussetzung, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und sich im Berufsleben weiter behaupten zu können. Ziel des B2-Kurses ist, dass die Teilnehmer innerhalb von 500 UE Kenntnisse und Kompetenzen in der deutschen Sprache erwerben, die im Rahmen des GER mit dem Sprachniveau B2 definiert sind.
Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Eine Kostenbeitragspflicht besteht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 DeuFöV nur für beschäftigte Teilnehmende. Ausgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind
Beschäftigte, die im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben
Auszubildende.
Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt.
Die Kostenbeitragspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4, 5, 6 DeuFöV geregelt. Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes pro Unterrichtseinheit an die Kursträger zu entrichten. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen.
Kursnummer | ZDD190 |
Beginn | Mo. 29.07.2024 08:30 Uhr |
Kursgebühr |
kostenlos
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Dauer | 100 Termine
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Kursleitung |
N.N.
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Kursort |
Volkshochschule Haus Güldenstraße 19
1. Stock Raum G1.26 |