Ermäßigungen für Veranstaltungen der Volkshochschule Braunschweig GmbH und der Haus der Familie GmbH
Für viele unserer Veranstaltungen gewähren wir bestimmten Personengruppen eine Ermäßigung der Kursgebühr.
Ermäßigungen können nur bei Vorlage gültiger Nachweise der teilnehmenden Person geltend gemacht werden. Die Berechtigung / der Nachweis muss beim Veranstaltungsbeginn gültig sein. Eine nachträgliche Gewährung ist nicht möglich.
Für bestimmte Veranstaltungen, wie z. B. Bildungsurlaube, Langzeitfortbildungen, Studienreisen und Prüfungen können keine Ermäßigungen gewährt werden.
Die Verwaltungsgebühr sowie die Material-, Lebensmittel- und Lernmittelkosten und Auslagen, z. B. Eintrittskarten, können nicht ermäßigt werden. Doppelermäßigungen sind nicht möglich.
Folgende Personengruppen erhalten Ermäßigungen (sofern bei der Veranstaltung kein anderer Hinweis angezeigt wird):
- Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld, Bürgergeld: 50 %
(Nachweis: Bewilligungsbescheid)* - Inhaber des Braunschweig-Passes: 50 %
(Nachweis: Braunschweig-Pass)* - Ehrenamtlich Tätige: 25 %
(Nachweis: Ehrenamtskarte) - Schwerbehinderte: 10 %
(Nachweis: Schwerbehindertenausweis) - Schülerinnen und Schüler: 10 %
(Nachweis: Schülerausweis)
Nicht bei Kinderkursen / Eltern-Kind-Kursen vom Haus der Familie! - Studierende, Auszubildende, Au-Pairs, Teilnehmende an Freiwilligendiensten (FSJ, BFD): 10 %
(Nachweis: Ausweis)
*Bei Deutsch-Intensivkursen beträgt die maximale Ermäßigung 30 %
Darüber hinaus gilt für Veranstaltungen vom Haus der Familie:
- In Kinderkursen für Geschwisterkinder 25 % Ermäßigung
- Bei weiteren Personen in Eltern-Kind-Kursen (z. B. Vater, Oma, weiteres Kind)
erfolgt keine Ermäßigung, sondern die Berechnung einer 3. Person (= 50 % der Kursgebühr)
